Immobilie verschenken oder vererben

Steuerberaterin Susanne Peter prüft in Saarlouis die Höhe der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sowie Ihre Freibeträge für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, bevor Sie zum Notar gehen.

Für Eigentümer aus Saarlouis, Dillingen, Saarwellingen, Wallerfangen, Merzig, Lebach und dem ganzen Saarland.

Das Team der Kanzlei Susanne Peter Steuerberatung in Saarlouis vor einer Efeuwand

Worum es meistens geht

Wer eine Immobilie an die nächste Generation weitergibt, entscheidet über viel Geld. Bei den meisten Familien, die zu uns kommen, steht eine dieser Fragen im Raum.

Susanne Peter bespricht mit ihrem Team Unterlagen am Besprechungstisch

Das Haus soll schon jetzt an die Kinder gehen

Sie möchten Ihr Eigenheim oder eine vermietete Wohnung zu Lebzeiten übertragen und wissen nicht, ob Schenkungsteuer anfällt und welcher Zeitpunkt günstig ist.

Übertragen, aber wohnen bleiben

Mit Nießbrauch oder Wohnrecht behalten Sie die Miete oder das Wohnrecht. Das verändert den steuerlichen Wert der Schenkung. Wir rechnen nach, wie sich das auswirkt.

Sie haben eine Immobilie geerbt

Jetzt geht es um die Erbschaftsteuererklärung, die Bewertung und die Frage, ob Sie verkaufen, vermieten oder selbst einziehen. Bei mehreren Erben auch um eine faire Aufteilung.

Mehrere Objekte, eine Nachfolge

Sie besitzen mehrere Häuser oder Wohnungen und wollen den Bestand über Jahre geordnet weitergeben, statt alles auf einmal zu regeln.

Wie viel bleibt steuerfrei?

Jeder Beschenkte und jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag. Wie hoch er ist, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker oder Erblasser ab. Bei Schenkungen lässt er sich alle zehn Jahre neu nutzen.

Persönliche Freibeträge nach § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Übersicht ersetzt keine Beratung: Ob Steuer anfällt, hängt auch vom Wert der Immobilie, früheren Schenkungen und der Gestaltung ab.

Wer soll die Immobilie bekommen?

400.000 €

von jedem Elternteil, alle zehn Jahre neu. Zwei Eltern können einem Kind so bis zu 800.000 € steuerfrei übertragen.

500.000 €

für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, alle zehn Jahre neu. Im Erbfall kommt ein Versorgungsfreibetrag dazu.

200.000 €

je Großelternteil, alle zehn Jahre neu. Ist das eigene Elternteil bereits verstorben, gilt der Freibetrag eines Kindes.

20.000 €

bei einer Schenkung an Eltern oder Großeltern. Erben sie, steigt der Freibetrag auf 100.000 €.

20.000 €

für Geschwister, Nichten, Neffen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern. Hier lohnt sich eine Planung besonders.

20.000 €

für Lebensgefährten ohne Trauschein, Freunde und alle anderen. Der Steuersatz ist hier am höchsten.

Meine Situation prüfen lassen

Bevor Sie zum Notar gehen

Der Notar beurkundet den Vertrag. Die steuerlichen Folgen stehen dann fest. Deshalb klären wir vorher, was sich noch gestalten lässt.

Mitarbeiterin der Kanzlei prüft Unterlagen am Schreibtisch

Schenkungsteuer und Freibeträge

Wir prüfen, ob und wie viel Steuer anfällt, rechnen frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre mit ein und zeigen, ob eine Übertragung in Etappen sinnvoll ist.

Nießbrauch und Wohnrecht

Welches Recht Sie behalten, beeinflusst den Wert der Schenkung und Ihre Einkünfte danach.

Bewertung der Immobilie

Wir prüfen vorab, welcher Wertansatz nach den gesetzlichen Regeln für Sie am günstigsten ist und ob ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen sinnvoll ist.

Erbschaftsteuererklärung

Im Erbfall erstellen wir die Erklärung und begleiten Sie bis zum Bescheid, auch bei mehreren Erben.

Vermietete Immobilien danach

Wer eine vermietete Wohnung übernimmt, übernimmt auch die Steuer auf die Mieteinnahmen. Auf Wunsch betreuen wir das laufend.

Mitarbeiterin der Kanzlei Susanne Peter lächelnd am Schreibtisch

So läuft die Zusammenarbeit

Sie schildern Ihr Anliegen

Online mit vier Klicks oder am Telefon. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

Kurzes Vorgespräch

Wir klären die Ausgangslage, welche Unterlagen nötig sind und ob Ihr Anliegen zu uns passt.

Beratung mit klarem Rahmen

Umfang und Honorar vereinbaren wir vorab. Erst dann beginnt die Arbeit an Ihrem Fall.

Ihre Ansprechpartnerin in Saarlouis

Ich bin Susanne Peter, Steuerberaterin mit eigener Kanzlei in der Hauptstraße 122, 66740 Saarlouis. Bei Schenkungen und Erbschaften sitzt oft die ganze Familie am Tisch. Ich erkläre die steuerlichen Folgen so, dass alle sie verstehen.

Für Fragen über das Steuerrecht hinaus arbeite ich mit Partnern zusammen: der WPP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg und Saarlouis und, bei Bezug zu Luxemburg, mit Willems Steuerberater Wirtschaftsprüfer in Munsbach. Bei rechtlichen Fragen und im internationalen Steuerrecht kommen die Nordwind Steuerberatungsgesellschaft mbH und die Wiede und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB dazu, beide in Hamburg und mit eigenen Rechtsanwälten.

  • Susanne PeterSteuerberaterin, Kanzleiinhaberin
  • Anita SchmittSteuerberaterin, Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Celina SkwaraSteuerfachangestellte, Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Eugenia HermannSteuerfachangestellte, Gewinnermittlung und Steuererklärung
  • Joline SommerAuszubildende zur Steuerfachangestellten
Steuerberaterin Susanne Peter in ihrem Büro in Saarlouis
Susanne Peter, Steuerberaterin und Kanzleiinhaberin
DATEV Label Digitale Kanzlei 2026

Seit 2023 jedes Jahr als „Digitale Kanzlei“ von DATEV ausgezeichnet. Unterlagen können Sie uns digital schicken. Mehr über die Kanzlei

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an kanzlei@stb-saarlouis.de oder sehen Sie sich unsere übrigen Leistungen an.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Umfang und Honorar besprechen wir mit Ihnen, bevor die Beratung beginnt.

Wann sollte ich mich melden?

Bei einer Schenkung möglichst bevor der Notartermin feststeht, denn dann lässt sich die Gestaltung noch ändern. Im Erbfall muss der Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, nachdem Sie davon erfahren haben.

Arbeiten Sie mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen?

Ja. Wir übernehmen den steuerlichen Teil. Den Vertrag beurkundet der Notar, erbrechtliche Fragen klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihnen ab.

Vermitteln Sie Immobilienfinanzierungen?

Nein. Für Kredite ist Ihre Bank zuständig. Steuerliche Fragen rund um Kauf und Vermietung einer Immobilie klären wir gern.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Anfang reichen ein aktueller Grundbuchauszug, Angaben zu Baujahr und Wohnfläche, bei Vermietung die Mietverträge und eine Übersicht über Schenkungen der letzten zehn Jahre. Im Erbfall kommen Testament oder Erbschein dazu.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nicht unbedingt. Gern beraten wir Sie persönlich in der Kanzlei in der Hauptstraße 122, 66740 Saarlouis. Alternativ sprechen wir online per Microsoft Teams oder am Telefon, dafür brauchen Sie nur einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone. Unterlagen können Sie uns digital übermitteln.

Ihr Anliegen in einer Minute

Vier Fragen zum Anklicken, dann Ihre Kontaktdaten. So können wir uns gut vorbereitet bei Ihnen melden. Die Anfrage ist unverbindlich und noch kein Auftrag.

Lieber direkt sprechen?
06831 / 7648650

Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr